Einleitung zur Mietzinserhöhung
Erhält ein Mieter eine Mietzinserhöhung, kann er diese innert 30 Tagen anfechten (d.h. von der zuständigen Schlichtungsbehörde resp. Gericht auf ihre Missbräuchlichkeit / Nichtigkeit prüfen lassen).
Auf dieser Website finden Mieter und Vermieter Informationen zur Erhöhung des Mietzinses sowie diverse Links zum Thema Mietrecht in der Schweiz.
Aktuell: Mietzinserhöhung immer mit amtlichem Formular
Bei Mietzinserhöhungen ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter über die Anfechtungsmöglichkeiten der Erhöhung zu informieren. Tut er dies nicht, ist die Mietzinserhöhung nichtig. Vermieter sollten daher Mietzinserhöhungen immer mit dem amtlichen Formular anzeigen, in welchem über die Formularpflicht informiert und die Möglichkeiten zur Anfechtung der Erhöhung aufgezeigt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserem News-Blog
law-news.ch » Mietzinserhöhung
News zum Mietrecht
News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht finden Sie auf unserem News-Blog unter Mietrecht: law-news.ch » Mietrecht








