Erhält ein Mieter eine Mietzinserhöhung, kann er diese innert 30 Tagen anfechten (d.h. von der zuständigen Schlichtungsbehörde resp. Gericht auf ihre Missbräuchlichkeit / Nichtigkeit prüfen lassen).
Auf dieser Website finden Mieter und Vermieter Informationen zur Erhöhung des Mietzinses / zur Anpassung des Mietzinses:
» Mietzinserhöhung während laufendem Mietverhältnis
» Mietzinsherabsetzung während laufendem Mietverhältnis
» Mietzinserhöhungen bei WEG-Wohnungen
Musterschreiben und Klageformulare
Auf der Websites mietzinse.ch finden Sie weitere Informationen rund um Mietzins und Nebenkosten sowie verschiedene Musterschreiben und Klageformulare zur Mietzinserhöhung und Mietzinssenkung:
Aktuell: Mietzinserhöhung immer mit amtlichem Formular
Bei Mietzinserhöhungen ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter über die Anfechtungsmöglichkeiten der Erhöhung zu informieren. Tut er dies nicht, ist die Mietzinserhöhung nichtig. Vermieter sollten daher Mietzinserhöhungen immer mit dem amtlichen Formular anzeigen, in welchem über die Formularpflicht informiert und die Möglichkeiten zur Anfechtung der Erhöhung aufgezeigt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Mietzinserhöhung
News zu Miete und Immobilien
News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht sowie zu Immobilien und dem Immobilienmarkt Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG :